Wie hoch ist die BAFA-Förderung für neue Fenster? +
Seit dem 21. Juli 2026 beträgt der Zuschuss für Maßnahmen an der Gebäudehülle 15 % der förderfähigen Kosten. Den iSFP-Bonus von 5 % gibt es nur noch, wenn ein individueller Sanierungsfahrplan vorliegt und die förderfähigen Kosten mindestens 30.000 € betragen – und dann nur auf den Betrag oberhalb dieser Schwelle.
Welche Werte müssen die Fenster erreichen? +
Für die Förderung müssen neue Fenster in der Regel einen Wärmedurchgangskoeffizienten von Uw ≤ 0,95 W/(m²K) erreichen, Außentüren Ud ≤ 1,3 W/(m²K). Die genauen technischen Mindestanforderungen bestätigt der Energieeffizienz-Experte. Wir beraten Sie zu passenden Fenstern.
Brauche ich einen Energieeffizienz-Experten? +
Für den BAFA-Zuschuss ja – ein Energieeffizienz-Experte aus der Liste der dena muss eingebunden werden. Für den Steuerbonus nach § 35c reicht die Bescheinigung des ausführenden Fachbetriebs.
Kann ich BAFA-Zuschuss und Steuerbonus kombinieren? +
Nicht für dieselbe Maßnahme. Sie können aber z. B. die Fenster über den Steuerbonus und eine andere Maßnahme über das BAFA abwickeln. Welche Variante günstiger ist, hängt von Ihrer Situation ab – wir rechnen das gern mit Ihnen durch.
Für welche Gebäude gilt die Förderung? +
Der BAFA-Zuschuss gilt für Gebäude, die mindestens fünf Jahre alt sind – auch für vermietete Häuser und Eigentumswohnungen. Der Steuerbonus nach § 35c gilt für selbst genutztes Wohneigentum, das bei Beginn der Maßnahme älter als zehn Jahre ist.
Werden auch Rollläden oder Markisen gefördert? +
Außen liegender Sonnenschutz kann als Maßnahme zum sommerlichen Wärmeschutz gefördert werden, wenn die technischen Anforderungen erfüllt sind – meist zusammen mit dem Fenstertausch. Ob Ihr Vorhaben passt, klären wir gemeinsam mit dem Energieeffizienz-Experten.
Gibt es Förderung beim Neubau? +
Beim Neubau gibt es keinen Zuschuss für einzelne Fenster. Gefördert wird das Gebäude als Ganzes über zinsgünstige KfW-Kredite (z. B. „Klimafreundlicher Neubau" für Effizienzhaus 40 oder „Wohneigentum für Familien"). Die Fenster tragen über ihren Uw-Wert zum Effizienzhaus-Standard bei.
Gibt es Förderung für einbruchhemmende Fenster und Türen? +
Ja – über den KfW-Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen" lassen sich auch einbruchhemmende Fenster, Türen und Rollläden finanzieren. Der Kredit wird über die Hausbank beantragt, ebenfalls vor Auftragsvergabe.
Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr, Stand Oktober 2026. Förderprogramme und Konditionen können sich kurzfristig ändern. Diese Seite ersetzt keine Steuer-, Rechts- oder Energieberatung. Aktuelle Informationen finden Sie bei BAFA, KfW und Ihrem Finanzamt.