Förderung 2026

Neue Fenster & Sanierung
mit staatlicher Förderung

Wer Fenster, Türen oder Dämmung erneuert, kann sich bis zu 20 % der Kosten vom Staat zurückholen – als BAFA-Zuschuss oder über die Steuer. Wir zeigen Ihnen, welche Wege es gibt, und unterstützen Sie mit allen Unterlagen, die Sie dafür brauchen.

Stand der Angaben: Oktober 2026
15 %BAFA-Zuschuss für Fenster, Türen & Dämmung
20 %Steuerbonus nach § 35c EStG – max. 40.000 €
30.000 €förderfähige Kosten je Wohneinheit (BAFA, bis 60.000 € mit iSFP)
Ihre Möglichkeiten

Drei Wege zur Förderung

Zuschuss

BAFA – Bundesförderung für effiziente Gebäude

15 % bis 20 % mit iSFP

  • Für Fenster, Außentüren, Dämmung von Wand, Dach, Decken und Böden sowie sommerlichen Wärmeschutz
  • Gebäude mindestens 5 Jahre alt – auch vermietet oder Eigentumswohnung
  • Bis 30.000 € förderfähige Kosten für die erste Wohneinheit (60.000 € mit Sanierungsfahrplan)
  • iSFP-Bonus (+5 %) erst ab 30.000 € förderfähigen Kosten, nur auf den Betrag darüber
  • Energieeffizienz-Experte Pflicht, Antrag vor Auftragsvergabe
Steuerbonus

§ 35c EStG – Sanierung von der Steuer absetzen

20 % max. 40.000 € je Objekt

  • Verteilt über 3 Jahre: 7 % + 7 % + 6 % direkt von der Steuerschuld
  • Für selbst genutztes Wohneigentum, älter als 10 Jahre
  • Kein Antrag vorab, kein Energieberater nötig
  • Bescheinigung vom Fachbetrieb – stellen wir Ihnen aus
  • Rechnung per Überweisung bezahlen, Abschluss bis 31.12.2029
Kredit

KfW – zinsgünstige Darlehen

Kredit Neubau & Umbau

  • Neubau: „Klimafreundlicher Neubau" (Effizienzhaus 40) und „Wohneigentum für Familien"
  • Einbruchschutz: KfW 159 „Altersgerecht Umbauen" – auch für einbruchhemmende Fenster und Türen
  • Beantragung über Ihre Hausbank vor Vorhabenbeginn
  • Im Neubau keine Einzelförderung für Fenster – sie zählen zum Effizienzhaus-Standard
Was wird gefördert?

Förderfähige Maßnahmen im Überblick

MaßnahmeTypische AnforderungBAFA§ 35c
Fenster & FenstertürenUw ≤ 0,95 W/(m²K)✓✓
Außen- / HaustürenUd ≤ 1,3 W/(m²K)✓✓
Dämmung von Außenwand, Dach, oberster Geschossdecke, KellerdeckeU-Werte nach technischen Mindestanforderungen✓✓
Außen liegender Sonnenschutz (z. B. Rollläden, Raffstoren)als sommerlicher Wärmeschutz, meist mit Fenstertausch✓–
Einbruchschutz an Fenstern und Türenüber KfW-Kredit 159––

Die genauen Werte legen die technischen Mindestanforderungen des BAFA bzw. die Energetische Sanierungsmaßnahmen-Verordnung fest. Ob Ihr Vorhaben förderfähig ist, prüft im Einzelfall der Energieeffizienz-Experte bzw. Ihr Steuerberater.

Rechenbeispiel

Neue Fenster für 20.000 €

BAFA-Zuschuss (15 %)3.000 €
oder Steuerbonus § 35c (20 %)4.000 €
davon im 1. / 2. / 3. Jahr1.400 / 1.400 / 1.200 €

Vereinfachtes Beispiel für ein selbst genutztes Einfamilienhaus. Der Steuerbonus setzt voraus, dass Sie Einkommensteuer in entsprechender Höhe zahlen. Beide Förderungen lassen sich für dieselbe Maßnahme nicht kombinieren.

So unterstützen wir Sie

In 4 Schritten zur geförderten Sanierung

  1. Beratung & AufmaßWir empfehlen Fenster und Türen, die die Förderwerte erreichen.
  2. Angebot für den AntragSie erhalten ein detailliertes Angebot – Grundlage für BAFA-Antrag oder Steuerbonus.
  3. Antrag stellenBeim BAFA zusammen mit Ihrem Energieeffizienz-Experten – erst danach erteilen Sie den Auftrag.
  4. Montage & NachweiseFachgerechter Einbau, Rechnung und – für § 35c – die Fachunternehmer-Bescheinigung.
FAQ

Häufige Fragen zur Förderung

Weitere Fragen? Anfragen
Wie hoch ist die BAFA-Förderung für neue Fenster? +
Seit dem 21. Juli 2026 beträgt der Zuschuss für Maßnahmen an der Gebäudehülle 15 % der förderfähigen Kosten. Den iSFP-Bonus von 5 % gibt es nur noch, wenn ein individueller Sanierungsfahrplan vorliegt und die förderfähigen Kosten mindestens 30.000 € betragen – und dann nur auf den Betrag oberhalb dieser Schwelle.
Welche Werte müssen die Fenster erreichen? +
Für die Förderung müssen neue Fenster in der Regel einen Wärmedurchgangskoeffizienten von Uw ≤ 0,95 W/(m²K) erreichen, Außentüren Ud ≤ 1,3 W/(m²K). Die genauen technischen Mindestanforderungen bestätigt der Energieeffizienz-Experte. Wir beraten Sie zu passenden Fenstern.
Brauche ich einen Energieeffizienz-Experten? +
Für den BAFA-Zuschuss ja – ein Energieeffizienz-Experte aus der Liste der dena muss eingebunden werden. Für den Steuerbonus nach § 35c reicht die Bescheinigung des ausführenden Fachbetriebs.
Kann ich BAFA-Zuschuss und Steuerbonus kombinieren? +
Nicht für dieselbe Maßnahme. Sie können aber z. B. die Fenster über den Steuerbonus und eine andere Maßnahme über das BAFA abwickeln. Welche Variante günstiger ist, hängt von Ihrer Situation ab – wir rechnen das gern mit Ihnen durch.
Für welche Gebäude gilt die Förderung? +
Der BAFA-Zuschuss gilt für Gebäude, die mindestens fünf Jahre alt sind – auch für vermietete Häuser und Eigentumswohnungen. Der Steuerbonus nach § 35c gilt für selbst genutztes Wohneigentum, das bei Beginn der Maßnahme älter als zehn Jahre ist.
Werden auch Rollläden oder Markisen gefördert? +
Außen liegender Sonnenschutz kann als Maßnahme zum sommerlichen Wärmeschutz gefördert werden, wenn die technischen Anforderungen erfüllt sind – meist zusammen mit dem Fenstertausch. Ob Ihr Vorhaben passt, klären wir gemeinsam mit dem Energieeffizienz-Experten.
Gibt es Förderung beim Neubau? +
Beim Neubau gibt es keinen Zuschuss für einzelne Fenster. Gefördert wird das Gebäude als Ganzes über zinsgünstige KfW-Kredite (z. B. „Klimafreundlicher Neubau" für Effizienzhaus 40 oder „Wohneigentum für Familien"). Die Fenster tragen über ihren Uw-Wert zum Effizienzhaus-Standard bei.
Gibt es Förderung für einbruchhemmende Fenster und Türen? +
Ja – über den KfW-Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen" lassen sich auch einbruchhemmende Fenster, Türen und Rollläden finanzieren. Der Kredit wird über die Hausbank beantragt, ebenfalls vor Auftragsvergabe.

Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr, Stand Oktober 2026. Förderprogramme und Konditionen können sich kurzfristig ändern. Diese Seite ersetzt keine Steuer-, Rechts- oder Energieberatung. Aktuelle Informationen finden Sie bei BAFA, KfW und Ihrem Finanzamt.

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